Straßenverkehrsordnung novelliert: Radfahrer gehören auf die Straße!

Seit 1. September 2009 bringt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) Verbesserungen für Radfahrer. Albrecht Genzel, Verkehrsexperte des ADFC Bremen, begrüßte die Gesetzesänderungen in Radio Bremen als einen Schritt in die richtige Richtung: „Wir beurteilen das durchgängig positiv, weil die Radfahrer als Fahrzeugfahrer wahrgenommen werden, während sie vorher in der StVO nur so als ‘Fußgänger Komma Radfahrer’ erwähnt wurden. Ist das jetzt eine andere Sicht. Wir hoffen, dass das jetzt auf die Verkehrsteilnehmer allgemein so wirkt, dass Radfahrer nicht die rollenden Fußgänger sind, sondern sich eben geschwindigkeitstechnisch eher dem Autoverkehr angeglichen haben.“

Autofahrer werden sich darauf einstellen müssen, dass in Zukunft mehr Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs sind. Denn eine wesentliche Neuerung ist, dass nicht mehr bevorzugt Radwege angelegt werden. Der bereits 1997 eingeführte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ist zukünftig dem Radweg gleichgestellt. Bundesvorsitzender Karsten Hübener: „Das Vorurteil, der Radweg sei für die Radfahrer immer am sichersten, wird endlich ausgeräumt. Radfahrer sind auf Radwegen oftmals schlecht zu sehen, was vor allem an Kreuzungen und Einfahrten gefährlich ist. Die Verkehrsplanung wird nun mehr den Bedürfnissen der Radfahrer angepasst.“ Die Radwegebenutzungspflicht ist zwar nicht generell abgeschafft, soll aber auf ein erforderliches Maß beschränkt werden.

Zukünftig gelten Ampeln für die Fahrbahn auch für Radfahrer. Nach Fußgängerampeln mit ihren kurzen Grünphasen müssen sie sich dann nicht mehr richten. Sind Radfahrer auf Radwegen oder Radfahrstreifen unterwegs, sind dort vorhandene Fahrradampeln weiterhin zu beachten.

Die ebenfalls geänderten Verwaltungsvorschriften zur StVO werden Radfahrern Umwege ersparen. Einbahnstraßen können nun leichter für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden. Sackgassenschilder können künftig ganz offiziell mit einem Aufkleber gekennzeichnet werden, der zeigt, dass ein Durchkommen für Radfahrer oder Fußgänger möglich ist.

Auch der Berliner ADFC Landesvorsitzende zeigt sich optimistisch über die positiven Wirkungen der neuen StVO in einem Interview im Berliner Radio EINS:

Interview

Eine Antwort zu „Straßenverkehrsordnung novelliert: Radfahrer gehören auf die Straße!“

  1. weltzeuge sagt:

    Endlich fallen die Ausreden der Fahrradfahrer weg, sich über alle Verkehrsregeln hinwegzusetzen.

    Ich glaube diese Regelung wird eine Verbesserung in Stadtbereichen mit eh schon langsam fließenden Verkehr bringen (50-Zonen, 30-Zonen). Es wird nichts daran ändern, daß sich Autofahrer und Fahrradfahrer sehr unähnlich sind in den schnelleren Zonen oder auf Landstrassen.

    Gerade auf Landstrassen beobachte ich jetzt schon in Baden-Württemberg, daß ein großer Teil der Radler auf der Strasse fahren, obwohl ein asphaltierter Radweg verfügbar ist. Dieser verläuft meist sogar auf der kompletten Länge parallel zur Landstrasse.

    Was bei dem großen Verkehrsaufkommen dann hier meist passiert sind Staus und gefährliche Überholmanöver.

    Ich bin kein Rasserfan und sogar oft selbst Radfahrer. Aber wenn es die Gesellschaft ernst mit einer Gleichbehandlung meint, dann brauchen die Radler auch auf Straßen eine eigene Spur oder die Höchstgeschwindigkeit sollte auf 50 herabgesetzt werden…

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